Handschuhe

Arbeitshandschuhe werden nach der aktuellen Europa-Norm (EN420) in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1 (Cat.1): Für minimale Risiken bzw geringe Schutzanforderung. Die Handschuhe müssen den Grundanforderungen der EN420 entsprechen und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Eine Baumusterprüfung ist nicht erforderlich. Eine Konformitätserklärung ist ausreichend.
Kategorie 2 (Cat.2): Für mittlere Risiken geeignet, z.B. Handschuhe nach EN338 (Schutz gegen mechanische Gefahren). PSA die nicht der PSA-Kategorie I oder II zuzuordnen sind. Eine Baumusterprüfung ist erforderlich.
Kategorie 3 (Cat.3): Komplexe PSA. Schutz gegen tödliche Gefahren und irreversible Gesundheitsschäden durch Strahlung oder Chemikalien. Neben der Baumusterprüfung ist eine laufende Qualitätskontrolle durch neutrale Stellen erforderlich.
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